Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten

Ausbildung leicht gemacht

Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten

Die Verwaltungsfachangestellte

Sie sind in der deutschen Sprache (schriftlich und mündlich) „sattelfest“, können mit Zahlen umgehen – Sie trauen sich zu, Abläufe zu organisieren, im Wechsel am PC und am Telefon zu arbeiten, mit Menschen umzugehen und haben auch keine Scheu davor, sich mit rechtlichen Bestimmungen auseinanderzusetzen? Dann könnte der Beruf einer/eines Verwaltungsfachangestellten das Richtige für Sie sein.

Die Verwaltungsfachangestellte

Ausbildungsvoraussetzungen und Ausbildungsvergütung

Einen mittleren Bildungsabschluss sollten Sie mitbringen. Die Institutionen stellen jedoch auch Bewerber mit Hochschulreife ein. Aber auch Bewerber mit einem guten Hauptschulabschluss haben u. U. eine Chance auf einen Ausbildungsplatz, denn es gibt keine rechtlichen Bestimmungen bezüglich des Schulabschlusses. Die Höhe der Ausbildungsvergütung wird in der Regel durch den BAT bzw. angelehnte Tarifverträge geregelt.

Allgemeine Berufsinformationen und Fachrichtungen

Der Beruf der Verwaltungsfachangestellten ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die duale Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten dauert 3 Jahre und beginnt mit einem allgemeinen zweijährigen Teil für alle Fachrichtungen, in dem grundlegende Kenntnisse für Büro- und Verwaltungsarbeiten, des Steuerrechts und des Verwaltungsrechts vermittelt werden. Im dritten Ausbildungsjahr umfasst die Ausbildung je nach Ausbildungsplatz die Lehrinhalte der speziellen Fachrichtungen:

  • Kommunalverwaltung
  • Landesverwaltung
  • Bundesverwaltung
  • Industrie- und Handelskammern
  • Kirchenverwaltungen der evangelischen oder katholischen Kirche in Deutschland

Ausbildungsschwerpunkte der verschiedenen Fachrichtungen

Ein Verwaltungsfachangestellter wird seinen Ausbildungsplatz mehrheitlich in einer öffentlichen Verwaltung finden. Für diese Arbeitsplätze sind insbesondere Kenntnisse des Haushaltswesens und des Kassenwesens der öffentlichen Verwaltung von Belang. Aber auch die Kundenberatung- und Betreuung, Einkauf und Beschaffungswesen, die Bearbeitung von Leistungsfällen, das Personalwesen mit Lohn- und Gehaltsabrechnungen und der entsprechenden Buchhaltung und Kosten- und Leistungsrechnung sind für diese Arbeitsplätze relevant.

Verwaltungsfachangestellte in Ausbildung, die im Bereich der Industrie- und Handelskammern tätig sind, erwerben hingegen im 3. Ausbildungsjahr Kenntnisse, die Instrumente der Wirtschaft betreffen: Handelsregister, Zusammenarbeit mit dem Amtsgericht, Wirtschaftsverkehr mit dem Ausland, Vorbereitung der Bestellung, Ernennung und Vereidigung von Sachverständigen, die Bestimmungen für selbstständige Handwerksbetriebe, die Inhalte von Ausbildungsverträgen und organisatorische Vorbereitung von Prüfungen und die Aufgaben und Zusammensetzung der Industrie- und Handwerkskammern.

Die Arbeit in einer kirchlichen Verwaltung hat ebenfalls besondere Anforderungen: Vermittelt werden im 3. Ausbildungsjahr beispielsweise Kenntnisse über die kirchliche Selbstverwaltung und Gebietskörperschaften, die einzelfallbezogene Anwendung staatlicher und kirchlicher Bestimmungen, die Vorbereitung von Sitzungen und die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Beschlüsse kirchlicher Gremien sowie die Verwaltung von Immobilien.

Beschäftigungschancen nach der Ausbildung

Ein großer Teil der im öffentlichen Dienst ausgebildeten Verwaltungsfachangestellten wird nach der Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten in ein Beschäftigungsverhältnis übernommen. Die erworbenen Kenntnisse über die Abläufe in Verwaltungen, Kirchen oder Wirtschaft eröffnen eine breite Palette von Institutionen, in denen Sie einen adäquaten Arbeitsplatz finden.

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