Sachkundeprüfung nach § 34a

Ausbildung leicht gemacht

Sachkundeprüfung nach § 34a

Ein Hund der die Sachkundepruefung bestanden hat

Ein Hund der die Sachkundepruefung bestanden hat

 

Eine Weiterbildung zum Sicherheitsbeauftragten nach bestandener Sachkundeprüfung nach § 34a bietet für viele eine verlockende Möglichkeit – denn am Ende lockt die Mitarbeit als Sicherheitsbeauftragter in einem Sicherheitsunternehmen, einer Detektei oder ähnlichem.

Wikipedia sagt dazu:
„Die Bewachungserlaubnis bezeichnet in Deutschland die behördliche Erlaubnis, gewerblich fremdes Leben oder Eigentum zu bewachen. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich im § 34a Gewerbeordnung sowie in der Bewachungsverordnung. Je nach Tätigkeit wird entweder die Unterrichtung nach § 34a Abs. 2 Nr. 1 GewO oder die Sachkundeprüfung nach § 34a Abs. 2 Nr. 2 GewO gefordert“ (Quelle: Wikipedia)

Wer im Bewachungsgewerbe als Sicherheitsmitarbeiter arbeiten möchte, muss die Sachkundeprüfung nach § 34a Gewerbeordnung nachweisen und persönlich geeignet sein.

Sachkundeprüfung nach § 34a der Gewerbeordnung

Um nach §34a zugelassen zu werden muss eine entsprechende Prüfung bei der ortsansässigen IHK absolviert werden. In der Regel finden diesbezügliche Prüfungen monatlich statt. Es empfiehlt sich vorher eine Ausbildung absolviert zu haben. Diese dauern normalerweise eine Woche.

Mögliche Einsatzgebiete

  • Objektschutz
  • Detektei
  • Veranstaltungsschutz
  • Streifendienst
  • Geld- und Wertdienst
  • Personenschutz
  • Revierdienst
  • Empfangsdienst

Diverse Unternehmen bieten die genannten Leistungen an und freuen sich ständig über neue Mitarbeiter, motivierte Neulinge und Quereinsteiger.

Chancen und Vorteile

Folgende Vorteile bieten Tätigkeiten in oben genannten Bereichen:

  • Kontakt mit Menschen
  • Mitgestaltung von gesellschaftlichem Umgang
  • Selbstbehauptung
  • lukrative Verdienstmöglichkeiten

Grundvoraussetzungen

Auszug aus der Gewerbeordnung:

  • Der Interessent im Security-Gewerbe muss mindestens 18 Jahre alt und persönlich zuverlässig, also körperlich und geistig für die Tätigkeit geeignet sein.
  • Er darf nicht Mitglied in einer verbotenen verfassungsfeindlichen Organisation sein. Die Erlaubnisbehörde kann dazu den Verfassungsschutz befragen. Die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses ist Pflicht.
  • Kern der Erteilung des 34a Scheins ist die Sachkundeprüfung. Sie wird von den Industrie- und Handelskammern durchgeführt. Lehrgänge können bei privaten Anbietern absolviert werden.
  • Inhalt der Unterrichtung ist die Kenntnis der für das Bewachungsgewerbe erforderlichen rechtlichen Gegebenheiten. Dazu gehört insbesondere die Unterrichtung, wie sich der Mitarbeiter in einer Notwehrsituation verhalten muss, wie er sich selbst verteidigen und unter welchen Voraussetzungen er fremde Personen festhalten darf.
  • Der Sachkundeprüfung nach § 34a sind eine Ausbildung als Werkschutzfachkraft oder Werkschutzmeister sowie die Laufbahnprüfung für den mittleren Dienst bei Polizei, Bundesgrenzschutz, Justizvollzugsdienst oder bei den Feldjägern der Bundeswehr gleichgestellt.

 

 

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