Fahrlehrer werden – Wie geht das

Sie fahren gerne Auto und können gut erklären? Dann kann vielleicht eine Ausbildung zum Fahrlehrer genau das Richtige für Sie sein. Die Ausbildung zum Fahrlehrer ist jedoch keine dreijährige Ausbildung, bei der Sie in einer Fahrschule in die Lehre gehen. Stattdessen finden die dann zu absolvierendes Fahrstunden in einer staatlichen anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte statt. Dort wird in geschlossen Kursen im Ganztagesunterricht das Know-how des Fahrlehrers gelehrt. Die Mindestausbildungsdauer beträgt für den klassischen Führerschein BE mindestens 5 Monate.
Voraussetzungen für die Ausbildung zum Fahrlehrer sind:
Mindestalter
Das Mindestalter um Fahrlehrer zu werden liegt nicht wie bei der regulären Fahrerlaubnis bei 17 bzw. 18, sondern bei 22 Jahren.
Führerscheinbesitz
Nicht nur das Alter ist jedoch ausschlaggebend. Ein weiterer wichtiger Punkt ist Dauer des Besitzes der Fahrerlaubnis. Nur wer mindestens 5 Jahre bereits ein Fahrzeug geführt hat, der kann die Ausbildung als Fahrlehrer beginnen. Wer Fahrschüler auch beim Motorradführerschein begleiten möchte, muss auch hier nicht nur den Führerschein sondern Fahrpraxis von mindestens zwei Jahren vorweisen können.
Abgeschlossene Berufsausbildung
Ebenfalls vorweisen muss der Fahrlehreranwärter eine abgeschlossene Ausbildung in einem anderen Beruf. Dieser muss jedoch keine Verbindung zum Fahrlehrerberuf haben. Jede von der Handwerkskammer anerkannte Ausbildung ist in Ordnung. Wer sich von Behörden oder der Polizei bewirbt, der muss die bestandene Prüfung für den mittleren Dienst vorweisen können um seine Ausbildung zu beginnen.
Gesundheitszustand
Auch der Gesundheitszustand des Fahrlehrers muss natürlich stimmen, denn wer im heutigen Straßenverkehr Sprösslingen das Fahren beibringen möchte, der braucht jede Menge Geduld und vor allem ein schnelles Reaktionsvermögen. Die körperliche und geistige Gesundheit muss deswegen von einem Amtsarzt und einem Gutachter bestätigt werden. Auch die Zuverlässigkeit des Fahrlehrers muss bestätigt und gewährleistet werden. Personen mit Vorstrafen sind deswegen nicht für den Fahrlehrerberuf geeignet.
Wenn Sie diese Vorrausetzungen erfüllen und Spaß an der Arbeit mit jungen und älteren Menschen haben, dann könnte Fahrlehrer genau der richtige Job für Sie sein, wenn Sie gerade eine berufliche Alternative für sich suchen.